Beratung
Soziales
Bundesverband fordert eine einfache, bezahlbare und praktikable Systemlösung
(13.11.08), Paderborn. Auf seiner Jahrestagung verabschiedete der Bundesverband der Vermittlungsagenturen für Haushaltshilfen und Seniorenbetreuung ein klares Votum für die Schaffung eines einfachen praxisorientierten Verfahrens für Betreuungskräfte aus den EU-Beitrittsländern. Vom Altern und der Möglichkeit, pflegebedürftig zu werden, ist jeder Mensch betroffen und bei der bestehenden demographischen Entwicklung wird die Zeit kommen, wo lediglich mit Solidargemeinschaften und freiwilligen Netzwerken eine Chance besteht, die Menschen „aufzufangen“, die sich selbst nicht mehr helfen können.
Vor diesem Hintergrund erscheint es bedenklich, wenn nach Schätzungen über 90% der insgesamt in Deutschland angenommenen 150.000 Haushaltshilfen und Betreuungskräfte schwarz arbeiten, zum Teil, weil die Familien „sparen“ wollen, zum Teil aber auch, weil sie sich die Gesamtkosten von Unterhalt, Pflege und Betreuung anders nicht leisten können. „Es ist höchste Zeit“, so Werner Tigges, Sozialexperte und Vorstandsmitglied des BHSB, „durch Schaffung eines einfachen Verfahrens den Schritt zu einer soliden und offiziellen Zusammenarbeit zu ermöglichen“.
Bedarf: häufig zeitnahe und flexible Betreuung
Was die meisten Familien mit Betreuungs- und Pflegebedürftigen brauchen, sind zeitnah realisierbare und flexible Lösungen, denn häufig tritt ein Betreuungsbedarf kurzfristig ein oder ist durch schwankenden Gesundheitszustand nicht mit einem herkömmlichen Beschäftigungsbedarf zu vergleichen. Die wenigsten der deutschen Familienangehörigen können in der Regel nicht mehr als wenige Stunden oder Tage am Stück mit ihren Angehörigen zu verbringen, um diese selbst zu betreuen. Insofern gebührt diesen Kräften unser höchster Respekt und vor allem auch angemessene Entlohnung. „Gegenseitige Achtung und klare Absprachen steigern die Wahrscheinlichkeit, dass die Betreuungssituation stabil wird und bleibt“, sagt Gero Paul Gericke, BHSB-Mitglied und Geschäftsführer einer Vermittlungsagentur.Anfragen, die bereits im Vorgespräch auf einen Mangel an Wertschätzung hindeuten, werden von ihm und seinen VerbandskollegInnen regelmäßig abgelehnt. „Und wir leisten unseren Beitrag, wenn mal etwas nicht klappt.“.
Die Praxis zeigt: Zusammenarbeit bringt mehr als Abgrenzung
Während in Funk, Fernsehen und Presse viel diskutiert wird und zum Teil immer wieder Feindbilder heraufbeschworen werden, funktioniert in der Praxis die Zusammenarbeit zwischen den im BHSB organisierten Agenturen und ambulanten Pflegediensten und Sozialstationen vor Ort immer besser: „Die Pflegedienste rufen uns zum Teil an, wenn sie sehen, dass jemand nicht mehr alleine zu Hause bleiben kann. Das Vertrauen ist auch dadurch gewachsen, das wir uns aus der erweiterten und medizinischen Pflege komplett raushalten und vieles vor Ort in direkter Abstimmung zwischen dem Pflegedienst und der Betreuerin passiert“ meint Almuth Schreiber-Warnecke aus Bremen. „Und auch sonst funktioniert es in der Praxis, weil wir die Familien aufgefordert werden die Grenze zwischen dem Aufgabenfeld der Betreuungskraft und dem Pflegedienst verantwortungsbewusst im Sinne der betreuten Person(en) festzulegen. Diese Aufgabenteilung kommt allen Beteiligten entgegen, weil die Lasten auf mehrere Schultern verteilt werden.“ Diese Aussage wird auch durch eine Kooperation einer Mitgliedagentur des BHBS und der Diakonie Ruhr-Hellweg unterstrichen, in deren Konzept polnische Betreuungskräfte von BHSB-Mitgliedsunternehmen gemeinsam mit Pflegekräften der Diakonie die Rundum-Betreuung sicherstellen. Details hierzu finden Sie unter www.diakonie24.de, weitere Kooperationen, die diesem Modell folgen, sind in Vorbereitung. „Wir haben im Alltag festgestellt, dass bei vielen Hausbesuchen uns die Tür von osteuropäischen Frauen geöffnet wurden, die uns immer als Verwandte vorgstellt wurden. Es ist völlig klar, dass wir als Pflegedienst die notwendingen Tätigkeiten nicht abdecken können um solch eine Versorgung zuhause zu ermöglichen“, so Björn Neßler, Geschäftsführer des Diakonie Ruhr-Hellweg.
Aufforderung an Politik und Gesellschaft
In Gesprächen mit den Behörden begegnete den Verantwortlichen des BHSB neben diversen konstruktiven Anstrengungen auch zuweilen Misstrauen und immer wieder die Aussage, an den bestehenden Vorschriften und der herrschenden Meinung zur Tätigkeit der Betreuerinnen sei nichts zu rütteln. Unterstrichen wird dies durch ein Amtsgerichtsurteil vergangener Woche aus München, in dem selbständig tätige Haushaltshilfen als scheinselbständig und somit illegal bezeichnet werden und dies von einigen Beobachtern als Schritt zu mehr Rechtssicherheit angesehen wird. Dieser Ansicht widerspricht der BHSB scharf: „Wenn man die in Deutschland tätigen geschätzten 150.000 osteuropäischen Betreuungskräfte mal über den Daumen gepeilt aufschlüsselt, arbeitet nicht etwa ein großer Teil selbständig und ein weiterer großer Teil „formal entsendet“, wie es in einer süddeutschen Zeitung am Tag nach der Urteilsverkündung fälschlicherweise zu lesen war, sondern ca 90% arbeiten „privat“, also schwarz und vielleicht ca 4% selbständig, weitere ca 4% entsendet und ca 2% über das Haushaltshilfenverfahren der Bundesagentur für Arbeit. „Das heißt, hier werden Familien verunsichert und Frauen kriminalisiert, die eigentlich unseren Schutz und unsere Anerkennung verdienen, weil sie sich im Gegensatz zu der überwiegenden Mehrheit entschieden haben, sich in einem fremden Land der Herausforderung der damit verbundenen bürokratischen Schritte zu stellen. Die aktuelle Rechtssprechung basiert auf veralteten Abgrenzungsmerkmalen zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. Sie bietet weder Sicherheit noch praxis-orientierte Lösungen an. Weiterhin sind die gesprochenen Urteile nicht rechtskräftig und spiegeln in ihren Formulierungen die Hilflosigkeit der Justiz wieder,“ sagt Simon Wenz, BHSB-Vorsitzender, und schlägt das Modell der arbeitnehmerähnlichen Selbständigen als eine flexible Möglichkeit vor.
Auch die Haushalte wünschen sich ein einfaches Verfahren, das 100%ige Rechtssicherheit bietet, scheitern aber bisher vielfach am Aufbau des Verfahrens der Bundesagentur für Arbeit. Das Verfahren ist nur für Betreuungsbedürftige mit Pflegestufe gedacht (Voraussetzung für die Beantragung), die Vorlaufzeit beträgt 4-6 Wochen und der Formalitäten am Anfang und in der Folge sind alles andere als einfach. „Wenn der Gesundheitszustand der zu betreuenden Person schwankt ist das genauso schwierig zu handhaben wie wenn mal eine Kraft krank wird,“ berichtet Agata Dukat aus Reutlingen. Bei einem Wechsel zweier Kräfte muss nämlich die Kraft, die nach Hause fährt, mindestens genauso lange im Heimatland verweilen, wie sie vorher in Deutschland war. Sonst darf sie laut Vorschrift keine erneute Arbeitserlaubnis erhalten, auch wenn die zweite Kraft krank würde und sie sie eigentlich vertreten könnte. Außerdem stellt BHSB-Vorsitzender Simon Wenz fest: „Wenn der Staat bei Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen „großzügig wegsehen muß“, ist die Gesetzmäßigkeit dieses Modells schlicht und einfach nicht gegeben.“
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